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   VGH Baden-Württemberg, 29.03.1993 - A 12 S 3022/92   

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https://dejure.org/1993,6143
VGH Baden-Württemberg, 29.03.1993 - A 12 S 3022/92 (https://dejure.org/1993,6143)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.03.1993 - A 12 S 3022/92 (https://dejure.org/1993,6143)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. März 1993 - A 12 S 3022/92 (https://dejure.org/1993,6143)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter im Asylverfahren: Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1993, 197 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 22.88

    Anträge in mündlicher Verhandlung - Baugenehmigungserteilung - Rücknahme des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.1993 - A 12 S 3022/92
    Bis zu ihrer Hinausgabe durch die Geschäftsstelle ist die Entscheidung lediglich ein jederzeit abänderbarer Entwurf, mithin ein gerichtliches Internum (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.5.1991, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 21.6.1979 - 5 C 47.78 -, BVerwGE 58, 146; Redeker/von Oertzen, VwGO, 10. Aufl., § 116 RdNr. 7; die Frage des Zeitpunkts, ab dem eine Entscheidung unabänderlich ist, wurde offengelassen in BVerwG, Urteil vom 14.4.1989 - 4 C 22/88 -, NVwZ 89, 860; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 4.8.1992, NJW 1993, 51), das noch nicht zur Zuständigkeit des Einzelrichters führt.
  • BVerwG, 19.01.1987 - 9 C 247.86

    Verhinderungsvermerk - Urteile - Außenwirkung - Urteilszustellung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.1993 - A 12 S 3022/92
    Erlassen, d.h. rechtlich existent und für das Gericht bindend (§§ 173 VwGO, 318 ZPO), wird der Beschluß, mit dem die Kammer gemäß § 76 Abs. 1 AsylVfG den Rechtsstreit dem Einzelrichter zur Entscheidung überträgt, weder bereits bei Fällung der Entscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.1.1987 - 9 C 247.86 -, BVerwGE 75, 341 = Bay.VBl. 1987, 373) noch bei Unterzeichnung durch die erkennenden Richter und auch nicht durch die Übergabe der unterzeichneten Entscheidung an die Geschäftsstelle.
  • BVerwG, 21.06.1979 - 5 C 47.78

    Berücksichtigung eines Ablehnungsgesuchs bei einer Entscheidung ohne mündliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.1993 - A 12 S 3022/92
    Bis zu ihrer Hinausgabe durch die Geschäftsstelle ist die Entscheidung lediglich ein jederzeit abänderbarer Entwurf, mithin ein gerichtliches Internum (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.5.1991, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 21.6.1979 - 5 C 47.78 -, BVerwGE 58, 146; Redeker/von Oertzen, VwGO, 10. Aufl., § 116 RdNr. 7; die Frage des Zeitpunkts, ab dem eine Entscheidung unabänderlich ist, wurde offengelassen in BVerwG, Urteil vom 14.4.1989 - 4 C 22/88 -, NVwZ 89, 860; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 4.8.1992, NJW 1993, 51), das noch nicht zur Zuständigkeit des Einzelrichters führt.
  • BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvR 1129/92

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde und Rechtswegerschöpfung im weiteren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.1993 - A 12 S 3022/92
    Bis zu ihrer Hinausgabe durch die Geschäftsstelle ist die Entscheidung lediglich ein jederzeit abänderbarer Entwurf, mithin ein gerichtliches Internum (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.5.1991, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 21.6.1979 - 5 C 47.78 -, BVerwGE 58, 146; Redeker/von Oertzen, VwGO, 10. Aufl., § 116 RdNr. 7; die Frage des Zeitpunkts, ab dem eine Entscheidung unabänderlich ist, wurde offengelassen in BVerwG, Urteil vom 14.4.1989 - 4 C 22/88 -, NVwZ 89, 860; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 4.8.1992, NJW 1993, 51), das noch nicht zur Zuständigkeit des Einzelrichters führt.
  • BVerwG, 10.10.1969 - IV C 22.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.1993 - A 12 S 3022/92
    Ein Gericht ist nur dann nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn willkürliche oder manipulative Erwägungen für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorganges bestimmend gewesen sind, wobei es nicht entscheidend darauf ankommt, ob ein vorsätzliches Verhalten festgestellt werden kann (BVerwG, Beschluß vom 13.6.1991 - 5 ER 614/90 -, Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 28 m.w.N., und Urteil vom 10.10.1969 - IV C 22.67 -, Buchholz, a.a.O., Nr. 9; Kopp, VwGO, 9. Aufl., § 138 VwGO, RdNr. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.1991 - 14 B 23259/89

    Asylstreitverfahren; Übertragung auf den Einzelrichter; Zeitpunkt;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.1993 - A 12 S 3022/92
    Der Beschluß über die Übertragung des Rechtsstreits an den Einzelrichter bedarf, da er keine Frist in Lauf setzt, keiner Verkündung oder Zustellung, sondern ist den Beteiligten formlos mitzuteilen, vgl. §§ 56, 122 Abs. 1, 173 VwGO i.V.m. § 129 Abs. 2 Satz 1 ZPO (OVG Münster, Beschluß vom 17.9.1991 - 14 B 23259/89 - Hess.VGH, Beschluß vom 3.7.1985 - 10 TE 391/83 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.1993 - 14 S 1312/93

    Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter - Wirksamwerden des

    Maßgebender Zeitpunkt für den Erlaß dieses Beschlusses ist ebenso wie im Falle eines ohne mündliche Verhandlung ergangenen Urteils der Beginn der Bekanntgabe an die Beteiligten, also die Hinausgabe der Entscheidung durch die Geschäftsstelle zur Post zum Zwecke der Bekanntgabe (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.05.1991 - 1 S 144/91 - Beschluß vom 29.03.1993 - A 12 S 3022/92 - Eyermann/Fröhler, VwGO 9. Aufl., § 116 RdNr. 19).

    Vielmehr ist ein Gericht nur dann nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn willkürliche oder manipulative Erwägungen für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorganges bestimmend gewesen sind, wobei es nicht entscheidend darauf ankommt, ob ein vorsätzliches Verhalten festgestellt werden kann (BVerwG, Beschluß vom 13.06.1991, Buchholz 310 § 138 Nr. 1 VwGO Nr. 28 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 29.03.1993, aaO; Kopp, aaO, § 138 RdNr. 4).

  • VGH Hessen, 26.10.1999 - 12 UZ 2902/99

    Besetzungsrüge: fehlerhafte Bestimmung des Einzelrichters

    Für die Wirksamkeit dieses Beschlusses hätte dessen formlose Mitteilung genügt (OVG Lüneburg, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, 29.03.1993 -- A 12 S 3022/92 --); im vorliegenden Verfahren bestehen insoweit schon deshalb keine Bedenken, weil der Übertragungsbeschluss den Beteiligten mit Empfangsbekenntnis zugestellt worden ist.
  • OVG Niedersachsen, 10.07.1996 - 13 L 5910/95

    Verwaltungsgericht; Gericht; Vorschriftswidrige Besetzung; Entscheidung durch den

    Der nicht anfechtbare (§ 80 Abs. 1 AsylVfG, § 6 Abs. 4 VwGO) Beschluß vom 26. Januar 1995 war danach den Beteiligten formlos mitzuteilen (zu § 6 VwGO: Kopp, VwGO, 10. Aufl. 1994, § 6 Rdnr. 20; zu § 76 AsylVfG: GK-AsylVfG, § 76 Rdnr. 90), wobei die Zuständigkeit des Einzelrichters bereits mit der Herausgabe des Beschlusses zur Post durch die Geschäftsstelle begründet wird (Marx, AsylVfG, 3. Aufl., § 76 Rdnr. 7; GK-AsylVfG, § 76 Rdnr. 91, beide u.H. auf VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.3.1993 - A 12 S 3022/92 - AuAS 1993, 228; ebenso VGH Bad.-Württ. ESVGH 44, 81).
  • VG Frankfurt/Main, 30.11.1999 - 9 E 1399/99

    Antrag auf jederzeitigen freien Zugang zu Diensträumen ; Verletzung der

    Für die Wirksamkeit dieses Beschlusses hätte dessen formlose Mitteilung genügt (OVG Lüneburg, aaO; VGH Baden-Württemberg, 29.3. 1993 - A 12 S 3022/92 -); im vorliegenden Verfahren bestehen insoweit schon deshalb keine Bedenken, weil der Übertragsungsbeschluss den Beteiligten mit Empfangsbekenntnis zugestellt worden ist.
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